Vermerk nach Verhörung der Angelegenheit, dass für die Dörfer aus der Gemeinschaft Guttenberg [von Kurfürst Philipp von der Pfalz und Kaspar und Alexander von Pfalz-Zweibrücken] geregelt wurde, dass die armen Leute für die nächsten zwei Jahre den Bannwald nutzen dürfen, bis das Holz aufgehauen würde, und anschließend in Bezug auf Beholzung und Weidgänge wieder die alten Rechte gelten sollen. Außerdem hat sich der [Bischof Ludwig] von Speyer angeboten, bis zu Pfingsten einen Tag festzusetzen, wo er oder seine Amtleute mit den Dorfmeistern und deren Amtleuten in der Gemeinschaft die Weiden näher regeln will. Der Bischof hat dieses Mal die geforderten Abträge nachgelassen, dies schadet seiner Obrigkeit und Gerechtigkeit jedoch nicht. Mit einer Nota, dass zwischenzeitlich Doktor Götz von Adelsheim, Propst zu Wimpfen, und Johannes Langwerth (Lanquirt), Kanzler Alexanders, sich besprochen und eine Vereinbarung getroffen haben, was auch beiden Fürsten und dem Bischof von Speyer genügt.