Sigmund von Eglofstein, Schultheiß, und die Schöffen der Stadt Nürnberg beurkunden, dass Erhart Schürstab der Ältere als Pfleger des Neuen Spitals mit Hans von Locheim und Andres Gewder als Vormündern der beiden Kinder Sebald Grasers in Vollzug eines im Rat ergangenen Erkenntnisses sich über eine Teilung der Nutzungen und Gilten aus den beiden Parteien zustehenden Anteilen am Gostenhof geeinigt und hierauf Heinrich Störr, Spitalmeister, und Jakob Krawse, Kornschreiber des Neuen Spitals, den Vormündern Rechnung über die bisher aus zwei Fünfteln eines Viertels des halben Gostenhofes, als dem Anteil der beiden Kinder eingenommenen Gelder getan haben. - Siegler: das Stadtgericht. - Zeugen: Anthoni Tucher und Rupprecht Haller.

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Staatsarchiv Nürnberg
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