Michael Meier (Mair), sesshaft zu Eibach, kauft von Gerold dem Schneipel, Bürger zu Dorfen, auf Erbbaurecht ein Gut zu Eibach, ein freies Eigen in der Hofmark daselbst, ausgenommen die Gült, die die Kirchen "Unserer Lieben Frau" zu Schwindkirchen bzw. St. Johann zu Wasentegernbach darauf haben.; S: Ulrich Schaftldinger, Richter zu Dorfen

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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