Kurfürst Philipp von der Pfalz bewilligt dem Bürgermeister, Rat und der Gemeinde der Stadt Sobernheim aus besonderer Gnade die Aufsetzung eines Wegegelds zur besseren Instandhaltung ihrer Brücken, Straßen und anderer Bauwerke. Von jedem Wagen mögen sie 4 Heller und von einem Karren (karrich) 2 Heller nehmen, wenn diese Waren wie Wein oder anderes durch die Stadt oder über die Brücken und "gebuwe" führen. Diese Freiheit soll bis auf Widerruf des Pfalzgrafen oder seiner Erben gelten. Die nächsten Nachbarn der Stadt sollen, wenn sie Mist, Heu, Stroh und dergleichen führen, nicht mit dem Wegegeld belegt werden.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz bewilligt dem Bürgermeister, Rat und der Gemeinde der Stadt Sobernheim aus besonderer Gnade die Aufsetzung eines Wegegelds zur besseren Instandhaltung ihrer Brücken, Straßen und anderer Bauwerke. Von jedem Wagen mögen sie 4 Heller und von einem Karren (karrich) 2 Heller nehmen, wenn diese Waren wie Wein oder anderes durch die Stadt oder über die Brücken und "gebuwe" führen. Diese Freiheit soll bis auf Widerruf des Pfalzgrafen oder seiner Erben gelten. Die nächsten Nachbarn der Stadt sollen, wenn sie Mist, Heu, Stroh und dergleichen führen, nicht mit dem Wegegeld belegt werden.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 816, 131
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam I (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1478 Juni 19 (uff fritag nach sant Vits und Modestus tag der zweier merteler)
fol. 63r-63v
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz
Kopfregest: "Wie den von Sobernheim gegont ist ein weggelt uffzuseczen".
Bad Sobernheim KH
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:15 MESZ
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