Hans Reitter von Straßburg, zu Kirchheim gef., weil er seine Ehefrau Margarete Weberin bald nach der zu Kirchheim erfolgten Hochzeit und nachdem er ein Kind mit ihr gezeugt hatte, unter Mitnahme ihres ganzes Besitzes verlassen, denselben leichtfertig vertan und verschleudert und sich durch sein ganzes Verhalten verdächtig gemacht hatte, noch eine andere Frau zu haben, jedoch auf Fürbitte unter der Bedingung freigelassen, daß er künftig bei Frau und Kind wohne, seine Familie - wie es sich einem Biedermann geziemt - redlich ernähre, daß er sich wohl verhalte und nicht mehr ohne Erlaubnis der Obrigkeit wegziehe, verspricht, dies alles zu halten und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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