Abt Erasmus [II. Nittenauer] von St. Emmeram vergleicht als Grundherr im Streit zwischen Michael Rötl, Müller zu Sollern, und Anna Wieland zu Sollern um eine von Michael Rötl neu gebaute Sägmühle am Schambach, die zum Teil auf Anna Wielands Gut errichtet wurde, wofür ihr Rötl im Tausch einen Acker von 25 Bifang, der zur Mühle gehörte, angeboten hatte, wofür jedoch die grundherrliche Bewilligung nicht eingeholt worden war, so dass der Tausch nicht vollzogen werden konnte sowie wegen der Verschmutzung des Baches durch die Mühle. Nach Untersuchung des Streits durch den Klostersekretär Stefan Gotsberger, dem Gerichtsschreiber zu Altmannstein Michael Helmschrot, dem Gerichtsschreiber zu Vohburg Sebastian Kugler und dem Metzger und Bürger Georg Schuster zu Vohburg wird entschieden, dass Anna Wieland auf ihren Grund, der nun zur Säge gehört, verzichten muss und dass Michael Rötl dafür bis zum 25. Juli (Sannd Jacobstag) die Mühle zur Grenze Wielands hin befestigen und beschlachten sowie eine Verschmutzung des Bachs durch Sägespähne vermeiden und desweiteren den Acker von 25 Bifang eintauschen muss. S=A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv