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Dirick von der Recke, Domkellner und Besitzer des Hauses Schöneflieth (Schoneflete) bekennt, dass er die Fischerei zu Gimbte, gen. Lake, die der Vikarie zu St. Martini gehört,[1] von dem Herrn Johann von Siborch, dessen Sohn Inhaber der Vikarie St. Jacobi ist, für 3 Jahre gepachtet hat und keine weiteren Rechte daran habe. Ick Dyrick van der Recke, domkelner tho Munster und inhaber des huses Schoneflete etc., bekenne hirmith vor my und alle myne nachkomelyngen, nach dem my de werdige her Johann van Syborch de vysscherie tho Gymmete, de Lake genompt, wu de up syns sons vicarie in der kercken to sunte Merten bynnen Munster gehorich ys, drey de nagesten jaer lande avergelaten hefft to gebruken und to verdedyngen; demnha bekenne ick hyrmit, dat ick daran anders ghyne gerechticheyt hebbe to fysschen; orkunde dusser myner hantschrifft, de gegeven am ffridage na Exaudi anno Domini XVc und sestich eyn. [1] = Stadtarchiv Münster, Kirche St. Martini, Urk. 2 (1333 Juni 27).
Ausf., Papier. - Abschrift, Papier (17. Jh.), dort Rückseite: Ruck… petitio …d…tum der vischerei die Laecke
Archivale
Verweis: Früher unter A XIII, Nr. 73
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.