Der Domscholaster und der Thesaurar von St. Andreas in Köln, zusammen mit dem Propst der Bonner Kirche vom apostolischen Stuhl bestellte Richter, an den Dekan der Bonner Kirche: Als sie in der Angelegenheit um den Verz-icht auf die Essener Abtei Irmgard von Wittgenstein endgültig (peremptorie) auf den Mittwoch nach Quasimodo [April 29] ins Kloster Deutz (Tuiciense) zur Eröffnung der Positionen und Artikel verluden, die vom apostol-ischen Stuhl übersandt worden waren, da hatte sich auf ihr Ersuchen auch der Propst von Bonn dieser Vorladung angeschlossen, jedoch den Domdekan mit seiner Vertret-ung betraut. Sie haben dann zusammen mit dem Dekan den Termin bis zum Freitag nach Servatius [Mai 15] verläng-ert und dies den Parteien mitgeteilt. Da dieser Termin auf alle Fälle eingehalten werden muss, soll der Dekan von Bonn unter Strafe der Amtsenthebung den Propst unt-er Zeugen zur Wahrnehmung dieses Termins anhalten. Sie erbitten schriftliche Bestätigung. Datum a.d. 1299, in dominica, qua conatatur Misericordia.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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