Der Domscholaster und der Thesaurar von St. Andreas in Köln,
zusammen mit dem Propst der Bonner Kirche vom apostolischen Stuhl bestellte
Richter, an den Dekan der Bonner Kirche: Als sie in der Angelegenheit um den
Verz-icht auf die Essener Abtei Irmgard von Wittgenstein endgültig
(peremptorie) auf den Mittwoch nach Quasimodo [April 29] ins Kloster Deutz
(Tuiciense) zur Eröffnung der Positionen und Artikel verluden, die vom
apostol-ischen Stuhl übersandt worden waren, da hatte sich auf ihr Ersuchen
auch der Propst von Bonn dieser Vorladung angeschlossen, jedoch den Domdekan
mit seiner Vertret-ung betraut. Sie haben dann zusammen mit dem Dekan den
Termin bis zum Freitag nach Servatius [Mai 15] verläng-ert und dies den
Parteien mitgeteilt. Da dieser Termin auf alle Fälle eingehalten werden
muss, soll der Dekan von Bonn unter Strafe der Amtsenthebung den Propst
unt-er Zeugen zur Wahrnehmung dieses Termins anhalten. Sie erbitten
schriftliche Bestätigung. Datum a.d. 1299, in dominica, qua conatatur
Misericordia.