1580 Mai 17, Stadt Ulm Die Brüder Kaspar Bernhard, Hans Gebhard und Haug Erkinger von Rechberg zu Hohenrechberg bekunden, dass sie zum Abschluss eines Teilungsvertrags über das Erbe ihres +Vaters Hans von Rechberg von Hohenrechberg zu Illereichen, Scharfenberg, Donzdorf und Rechberghausen, kaiserlicher Rat, zum 15. Mai 1580 nach Ulm die folgenden Unterhändler bestellt haben: die Brüder Heinrich den Ältesten und Alexander zu Grönenbach, kaiserlicher Rat und Oberst, Reicherbmarschalle zu Pappenheim, Hans von Rechberg von Hohenrechberg zu Konradshofen, Ritter, Pfandherr der Grafschaft Schwabegg, die Brüder Albrecht zu Wilflingen, Rat und Hauptmann Erzherzog Ferdinands [von Österreich in Tirol] zu Konstanz, Sebastian zu Bach und Hans zu Amerdingen, Schenken von Stauffenberg, Hans von Westerstetten zu Drackenstein, Hans Pangraz von Freyberg zu Laupheim und Neusteußlingen, Philipp Dietrich Speth zu Hettingen und Gammertingen sowie Konrad von und zu Welden (Wäldi), von denen sich Heinrich von Pappenheim, Sebastian Schenk und Hans Pangraz von Freyberg entschuldigen ließen, aber zusagten, das Teilungsgeschäft zu unterstützen. Nach Verlesung der von drei Unparteiischen erstellten Anschläge der drei durch das Los auf die Brüder verteilten Herrschaften Scharfenberg, Illereichen und Rechberghausen und der Abfindung ihrer vier Schwestern schließen die drei Brüder folgenden Teilungsvertrag: 1) Kaspar Bernhard erhält die auf 148 314 fl 28 x veranschlagte Herrschaft Scharfenberg mit allen näher beschriebenen Zugehörden, Rechten, und Gülten und den Ämtern Donzdorf, Unterwaldstetten und Wißgoldingen, Hans Gebhard erhält die auf 154 519 fl 15 x veranschlagte Herrschaft Illereichen und Unterroth und an Haug Erkinger geht die auf 44 785 fl 23 x veranschlagte Herrschaft Rechberghausen. Da jedem der Brüder 115 873 fl 2 x zustehen, erhält Haug Erkinger von seinen beiden Brüdern die ihm abgehende Summe. 2) Nach Bezahlung der Schulden des Vaters wird die übrige Barschaft zu gleichen Teilen auf die Brüder verteilt. 3) Zum Ausgleich noch nicht abgerechneter Jahrnutzungen erlegen Kaspar Bernhard und Hans Gebhard der Frau ihres Bruders Haug Erkinger 1000 fl in Gold bzw. 1 250 fl in grober Reichswährung. 4) Wegen der Ungleichheit der Obrigkeiten, Rechte, Gebäude usw. und da es sich teils um Eigen- teils um Lehengüter handelt, verzinsen die gen. Brüder Haug Erkinger 9000 fl ab 1581 jährlich auf den 11. Nov. (Martini) mit 500 fl, wobei die Kündigungsfrist für die Ablösung der Verschreibung 1/2 Jahr beträgt. 5) Jährlich am 6. Dez. (Nikolaus) zahlen die drei Brüder zu gleichen Teilen ihrer Stiefmutter Maria von Rechberg von Hohenrechberg geb. von Westernach 115 fl Leibgeding. 6) Zu Lebzeiten des Vaters begonnene Prozesse und Streitigkeiten, es sei gegen wen es wolle, werden von den Söhnen gemeinsam durchgefochten. 7) Will einer der Brüder etwas verkaufen, haben die anderen und ihre Erben das Vorkaufsrecht. 8) Stirbt einer der Brüder ohne männliche Erben, fällt sein Gut an die anderen. Erst wenn alle Brüder ohne männliche Erben gestorben sind, fallen die Güter an ihre Schwestern. - Die drei Brüder und die gen. [zehn] Unterhändler bekennen, dass der Teilungsvertrag, von dem jeder Bruder ein Exemplar erhält, mit ihrer aller Zustimmung geschlossen wurde. Die Brüder versprechen bei ihren adligen Treuen an Eides Statt, den Vertrag zu halten. Siegler: 1) - 3) die A. und 4) - 13) die Unterhändler Ausf. Perg.-Libell, 20 Bll. - 13 Sg. an gelb-roter Schnur in Holzkapseln mit Deckel, 1. besch., 1.-3. und 11. ohne Deckel, 11. Siegeloblate abg., Holzkapsel und Wachsschüssel vorh. - Rv. Altsignatur(en): No. 13; - C.; - Nro. 5; - V B 5

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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