3.2.2. Katasterwesen
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Gliederung
AA 0633 Roerdepartement, Präfektur (AA 0633)
Roerdepartement, Präfektur (AA 0633) >> 3. Erste Division: Finanzwesen >> 3.2. Zweites Büro: Steuer- und Katasterwesen
Eine gerechte Verteilung der Steuern war sehr schwierig, da es keine feste Grundlage gab, auf der sie hätte vorgenommen werden können. Eine Instruktion des Finanzministers vom 2 pluviôse an IX (22. Januar 1801) befaßte sich daher mit der allgemeinen Neuanfertigung der Grundsteuerrollen, und sein Briefvom 7 ventôse an IX (8. März 1801) ermächtigte die Präfekten, Vermessungen überall dort durchführen zu lassen, wo sie es für nützlich und notwendig hielten. Gestützt auf diese Erlasse und die Empfehlung des Generalrats des Roerdepartements vom 29 prairial an IX (18. Januar 1801) (Roerdepartement Nr. 1467, Bl. 43) ordnete der Präfekt des Roerdepartements am 13 ventôse an X eine allgemeine Vermessung (arpentage general) seines Departements an und legte in großen Zügen die Verfahrensweise fest (Roerdepartement Nr. 1466, Bl. 22- 25). Rund ein Jahr später, am 12 brumaire an XI (3. November 1802) faßten die Konsuln der französischen Republik im Einvernehmen mit dem Finanzminister für alle Departements verbindliche Beschlüsse über Maßnahmen, die eine bessere Verteilung der Grundsteuern gewährleisten sollten (gedruckter Text in: Roerdepartement Nr. 1466, Bl. 128). Danach sollten die Grenzen der Gemeinden, soweit sie umstritten waren, unveränderlich festgelegt und das Territorium von mindestens zwei, höchstens acht Gemeinden in einem Arrondissement in Sektionen und nach den Kulturen vermessen werden. (Kulturmassenpläne). Die Vermessungsarbeit in einem jeden Departement unterstand einem Oberlandmesser (géomètre- arpenteur), der sich die erforderlichen weiteren Landmesser heranziehen konnte. Deren Aufgabe bestand zunächst in der Festlegung der Gemeindegrenzen (délimitation), die in Gegenwart des Steuerkontrolleurs, des Maire und der Repartiteure der entsprechenden Gemeinde sowie der Maires und Repartiteure der benachbarten Gemeinden stattfand. Wenn man sich über den Grenzverlaufnicht einigen konnte, fällte der Präfekt auf Grund eines Berichts des Steuerdirektors die erforderliche Entscheidung. Danach begann die eigentliche Vermessung. Die Landmesser hatten die Größe der Gemeinde auszumessen, sie in Sektionen einzuteilen und in jeder die unterschiedlichen Kulturarten wie Ackerland, Weinberge, Wiesen, Wald usw. anzugeben. Ein Protokoll legte die Ergebnisse schriftlich fest. Der jeweilige in chinesischer Tusche gezeichnete Plan (plan géométrique de la commune)mußte genordet sein, einen Maßstab von 1 : 5.000 haben und Verbindung zu außerhalb der aufgenommenen Gemeinde liegenden Punkten wie Kirchtürmen, Mühlen u.a. aufweisen. Von diesem Plan war eine Hochzeichnung auf Ölpapier nach Paris zu schicken, wo in der Regel drei farbig angelegte Reinzeichnungen mit dem Titel "Plan de la Commune" hergestellt wurden. Davon war ein Exemplar bestimmt für die betreffende Gemeinde, ein zweites für die Steuerdirektion des jeweiligen Departements und das dritte für das Archiv des Finanzministeriums in Paris. Im Anschluß daran sollten Sachverständige (expert - estimateurs) den Gesamtertrag (revenu) jeder Gemeinde durch die Abschätzung aller Besitzungen (estimation de toutes ses proprietes) festlegen. Zu diesem Zweck sollten sie zunächst zusammen mit den Maires die alten lokalen Maße und Gewichte feststellen und sie auf französisches Dezimalsystem umrechnen. Sie sollten dann weiter den Durchschnittswarenpreis ermitteln - im Roerdepartement wurden die Preise auf den größeren Märkten von 1786 - 1803 zugrundegelegt -, Tabellen über die verschiedenen Arten der Besitzungen - Ländereien, Wiesen usw. - erstellen, diese nach der Fruchtbarkeit des Bodens und dem Wert der Erzeugnisse klassifizieren - in der Regel waren drei Klassen anzunehmen - und auf diesen Grundlagen ihre eigentliche Abschätzung der steuerbaren Einkünfte der Gemeinden aufbauen. Für das Roerdepartement waren es dreißig Gemeinden, die, auf Grund des Erlasses vom 12 brumaire an XI und durch Los in Paris bestimmt, im Jahr 1803 vermessen werden sollten. Nach den Ergebnissen dieser Aktion sollten dann die Gemeinden mit ähnlichen Verhältnissen besteuert werden. Ehe die Arbeiten recht in Gang gekommen waren - zum Teil konnten von Jean Joseph Tranchot zu topographisch-militärischen Zwecken aufgenommene Karten umgezeichnet werden (vgl. R. Schmidt, Kartenaufnahme, Nr. 50, S. 130-133)- ordnete ein weiterer Regierungsbeschluß am 27 vendemiaire an XII (20. Oktober 1803) an, daß diese Vermessung und Abschätzung auch in den anderen Gemeinden eines jeden Departements durchgeführt werden sollte. Die Aufnahme der Kulturmassen brachte im Hinblick auf die Unterverteilung der Grundsteuer nicht den beabsichtigten Erfolg, da die Grundstückseigentümer ihre Flächenanteile an den einzelnen Kulturmassen bei der Deklaration gegenüber der Steuerbehörde häufig zu gering angaben. Am 1. Dezember 1807 gab der Finanzminister daher eine Instruktion über die Durchführung von Parzellar - Vermessungen heraus, die am 2. Januar 1808 im Roerdepartement veröffentlicht wurde (Recueil des actes 1808, S. 4- 12). Im Archiv des Roerdepartements hat sich, abgesehen von allgemeinen Akten, nur geringes Material aus dem Bereich des Katasterwesens erhalten. Überlieferte Kulturmassenpläne aus den Jahren 1804 bis 1807 sind der Kartenabteilung zugewiesen worden. Es handelt sich dabei um folgende Communen: Amern St. Georg: Karte 1024 (Tusche), 1023 (farbig), 5577 (farbig); Baesweiler: Karte 7705 (farbig); Bardenberg: Karte 7691 (farbig); Barmen (Kanton Linnich): Karte 7692 (farbig); Broich (Kanton Eschweiler): Karte 7703, 7709 (beide farbig); Dalhem (Kanton Kronenberg): Karte 7707 (farbig); Dürwiß: Karte 7700, 7701 (beide farbig); Ederen: Karte 7694 (farbig); Elmpt: Karte 7711, 7713 (beide farbig); Erkelenz: Karte 7695 (farbig); Fischein: Karte 603 (Tusche), Karte 599 (farbig); Freialdenhoven: Karte 7693 (farbig); Grefrath (Kanton Kempen): Karte 907 (Tusche), Karte 908 (farbig); Gressenich: Karte 7706 (farbig); Griethausen: Karte 917 (Tusche); Grimlinghausen: Karte 2004 (Tusche); Goch: Karte 913 (Tusche); Heerdt: Karte 274 (Tusche); Holzheini: Karte 604 (Tusche); Hülchrath: Karte 914 (Tusche); Hüls: Karte 2136 (Tusche), Karte 1662 (farbig); Kali: Karte 7696 (farbig); Linn: Karten 550, 3508 (Tusche), Karte 600 (farbig); Niederkrüchten: Karte 7712 (farbig); Nieukerk: Karten: 1025, 2241 (Tusche); Norf: Karte 909 (Tusche); Ossenberg: Karte 911 (Tusche); Pfalzdorf: Karte 916 (Tusche); Randerath: Karte 7704 (farbig); Rheinberg: Karte 541 (Tusche) Karten 535, 912 (farbig); Richterich: Karte 7708 (farbig); Scherpenseel: Karte 7697 (farbig); Schiefbahn: Karte 601 (Tusche); Schieiden: Karte 7699 (farbig); Till: Karte 1022 (Tusche); Titz: Karten 7702, 7710 (farbig); Uedem: Karte 915 (Tusche); Ungershausen (Hof in der Gemeinde Dürboslar): Karte 5554 (farbig); Willich: Karte 602 (Tusche), Karte 910 (farbig); Wollseiffen: Karte 7698 (farbig); Xanten: Karte 350 (farbig). Eine Übersicht über die von ihm ermittelten Kulturmassenpläne - einschließlich der oben genannten - gibt Rudolf Schmidt in Anhang 5 zu seiner Geschichte der Kartenaufnahme der Rheinlande durch Tranchot und von Müffling 1801 - 1828. Im Rheinischen Behördenarchiv - Zweigarchiv Schloß Kalkum des Nordrhein- Westfälischen Hauptstaatsarchivs - befinden sich ca. 200 unterzeichnete Katasterkarten aus dem Bereich der Regierung Aachen, die aus der französischen Zeit ab 1808 stammen. Die dazu gehörigen Güterverzeichnisse sind karteimäßig erfaßt. Entsprechende Karten aus den Regierungsbezirken Düsseldorfund Köln sind verzeichnet. Hinweise aufAkten in Paris, vor allem, was die Festlegung der Gemeindegrenzen betrifft, finden sich in den Rheinisch-Westfälischen Quellen lfd. Nr. 34, S. 31 f., Literatur: F. Osthoff, Die Entstehung des rheinisch- westfälischen Katasters 1808 - 1839, phil. Diss. Bonn 1950; Rudolf Schmidt, Die Kartenaufnahme der Rheinlande durch Tranchot und von Müffling 1801 - 1828, 1. Geschichte des Kartenwerkes und vermessungstechnische Arbeiten (=Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde, XII) Köln/ Bonn 1973; Recueil methodigue des Lois, Decrets, Réglemens, Instructions et Decisions sur le Cadastre de la France approuvé par le Ministre des Finances, Paris 1811.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:18 MESZ
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