Burkhard Beringer von Wimpfen (Wimpffen) in der Diözese Worms (Wormbs), am Kaiserlichen Kammergericht zu Speyer (Speyr) immatrikulierter Notar und Stadtschreiber zu Neckarsulm (Neckhersulm) bestätigt, daß Johann Grohe, Amtmann des Deutschen Ordens zu Talheim (Thalheim), und Benedikt Schadt, Amtsschreiber des Deutschordenshauses Heilbronn (Heilpron), als Vertreter des Karl, Freiherr zu Wolkenstein und Herr zu Trostburg, Kämmerer des Administrators und Deutschmeisters Maximilian von Österreich und Komtur zu Heilbronn und Horneck (Hornneck), ihm im Beisein der Z. und des Hans Ludwig von Frauenberg (Frawenberg) zu Talheim einen Kaufvertrag und eine Cessionsurkunde vorgelegt haben, woraus hervorgeht, daß Hans Ludwig Lyher zu Talheim dem genannten Komtur seinen sechsten Teil der Vogtsherrlichkeit zu Talheim verkauft hat, daß derselbe jedoch bei Friedrich Herzog zu Württemberg (Würtemberg) und Teck (Teckh), Graf zu Mömpelgard (Mümpelgart) und Herr zu Heidenheim in Ungnade steht, und daß die beiden Vertreter des Deutschen Ordens ihn deshalb um Vorlesung der wörtlich inserierten Cessionsurkunde vor dem Rat, Gericht und der versammelten Gemeinde zu Talheim gebeten haben. Des weiteren bestätigt er, daß er bei dem anschließenden Akt der Erbhuldigung zugegen war.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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