Hans Heß zu Unterweiler ("Underwyler") schwört Urfehde, nachdem er auf Veranlassung von Johann [II. Blarer], Abt zu Weingarten, ins Gefängnis gekommen und wieder entlassen worden war. Er wird sich am Kloster nicht rächen und sich diesem nicht entfremden, insbesondere keinen anderen Schirm, Vogt oder Burgrecht annehmen. Das Burgrecht in Sigmaringen kann er aus besonderer Gnade des Abts bis auf Widerruf behalten. In den Eid kommen als weitere Punkte Streit über die Weide ("tratt") zu Unterweiler; Schiedsgericht unter Ital Humpis, Bürgermeister von Ravensburg; Pfändung der Wälder in Richtung Hoßkirch; rückständige Korn- und Geldgülten. Streitigkeiten mit dem Kloster und seinen Leuten wird der Aussteller nur vor den Gerichten des Klosters austragen. Als Bürgen stellt er die ehrbaren Heinz Hess, seinen Vater, Peter Geng, Weingartener Ammann in Hoßkirch, Hans Ruff, Konz Schwarz und Jos Hymelman. Diese müssen im Fall einer Zuwiderhandlung 100 lb d Landswährung bezahlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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