Hanns Seitz d.J., gewesener Zöllner zu "Binigkhain" [Bönnigheim], B. zu Brackenhain, gefangen zu Brackenhain, weil er bei seiner letzten Abrechnung Herzog Ulrich von Württemberg Geld unterschlagen hat, schwört Urfehde und verspricht, in 8 Tagen 150 fl von der unterschlagenen Summe und 6 Wochen danach die restlichen Schulden, soviel sich ausmachen ließen, an den fürstlichen Landschreiber zu Stuttgart zu bezahlen und wegen der Übertretung dem Fürsten gegenüber sich zu verantworten oder beim Fürsten oder den Räten seiner Kammer das Recht abzutragen. B.: Michell Seitz d.J. und Jacob Schmid, beide B. zu Brackennhain