Kaiser Ferdinand I. bestätigt dem Grafen Hermann von Neuenahr und Moers das, von Kaiser Karl IV. dem Edelherrn Johann von Moers verliehene und wörtlich eingerückte Münzprivilegium datiert 1373 Kalendas Novembris. Datum in der Reichsstadt Augsburg am 4. August 1559, der Reiche des Römischen im 29. und der anderen im 33. Jahre.