Pfalzgraf Friedrich bei Rhein ("Rine") überträgt Simon Mauchenheimer von Zweibrücken ("Zweinbrucken"), Heinrichs Sohn, das Amt Kaiserslautern ("Lutern") und das Amt und Schloss Neu-Wolfstein ("Nuwenswolffstein") mit Zubehör und setzt ihn dort als Amtmann ein. Die Ernennung erfolgt auf Widerruf. Während er Amtmann ist, soll er seinen ständigen Wohnsitz in der Burg zu Kaiserslautern haben und die Ämter Kaiserslautern und Neu-Wolfstein gut verwalten und alle Menschen schützen, die zu den Schlössern und Ämtern gehören. Ferner soll er alle zu den Schlössern und Ämtern gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe, Leute, Güter, Wildbanne, Fischereien, Nutzungsrechte, Renten, Gefälle, Weiderechte und Frondienste getreu verwalten. Wenn er die Ämter nicht selbst schützen kann, soll er den Pfalzgrafen und dessen Amtleute und Diener um Hilfe anrufen. Keiner der Getreuen des Pfalzgrafen soll Geld oder andere Geschenke annehmen, es sei denn ein halbes Viertel Wein. Was er darüberhinaus erhält, muss er melden und verrechnen. Friedrich und sein Sohn Herzog Philipp und deren Erben sollen dem Amtmann während seiner Amtszeit jährlich 100 Gulden und 200 Malter Hafer zahlen. Davon sollen der Landschreiber in Kaiserslautern 100 Malter und der Kellner in Wolfstein ("Wolffsstein") 100 Malter aus den Gefällen der Schlösser liefern. Dazu erhält er die Zinshühner in Kübelberg ("Kebelenberg") und die Bußgelder im Amt Kaiserslautern. Sollte Simon in pfalzgräflichen Diensten Schaden erleiden und der Aussteller sich mit ihm darüber nicht gütlich einigen können, sollen der pfalzgräfliche Hofmeister, der Marschall und der Vogt in Heidelberg für den Schaden aufkommen und das Geld anschließend beim Pfalzgrafen eintreiben. Siegler: der Aussteller. "Datum Heidelberg sabato ipso die nativitatis beati Johannis Baptiste" 1452.