Hans Baier, sesshaft zu Haubersbronn, zu Schorndorf gef., weil er sich trotz eines geschworenen Eides erneut mit einer Frau zu Haubersbronn, genannt die Schutenschneiderin, in unehrenhafter Weise eingelassen hatte, jedoch auf die wiederholte Fürbitte seiner Freunde freigelassen, schwört U. und verspricht unter Eid, auf die Dauer eines Jahres keine offenen Zechen mehr zu besuchen und seine Atzung und Gefängniskosten selbst zu bezahlen. Baier war schon früher einmal wegen des Umgangs mit genannter Weibsperson zu Schorndorf gefangen gewesen und auf die Bitte seiner Freunde gegen U. freigelassen worden.