Der Kardinal und Bischof von Augsburg Peter [von Schaumberg] erteilt dem Subdiakon und Kaplan zu Beuren [Gde. Pfaffenhofen a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] Bernhard Kener die Erlaubnis, sich von einem beliebigen Priester innerhalb Deutschlands die Weihe zum Diakon erteilen zu lassen, sofern dieser im Besitz der dafür notwendigen päpstlichen Vollmacht ist.