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Kaiser Maximilian II. bestätigt der Stadt Guben in allgemeinen Worten ihr Abkommen mit den Prälaten, Herren und Ritterschaft des Gubener Weichbildes "von wegen des pierprewens und schenckens, deszgleichen haltung etzlicher hanndtwercker halben auf den krugern und doerffern in ainer meil wegs umb ermelte statt Guben gelegen". Dieses Abkommen hatte der Landvogt der Niederlausitz Bohuslaw Felix von Lobkowitz herbeigeführt und nachmals Kaiser Ferdinand bestätigt (vgl. Rep. 8 Stadt Guben - Urkunden Nr. 188). Bestätigt wird ihr besonders "die meil nach Saxenrecht und wie die eln in der statt Guben und in demselbigen weichbild und craisz gebreuchlichen sein". Datum: "Geben auf unserm kunigclichen schlosz Prag den achtundzwaintzigisten tag monats May nach Christi unsers lieben herrn geburt tausentfunfhundert sibentzig."

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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