Egidius van der Straten, Kanoniker und Offizial der Kirche von Xanten, als Testamentsexekutor des + Evert Maiß, Vikars und Werkmeisters daselbst, verzichtet auf den Vorbehalt, der in der Urkunde von 1561 Juni 19 [s. Regest unter Xanten, Viktorstift, Akten Nr. 9], worin er mit seinen Mitexekutoren Robert von Wachtendonk und Jakob Snyder eine Erbjahrrente von 15 Talern zugunsten der Armen übertragen hat, festgehalten ist, dass die Exekutoren die Verfügung über die Rente behalten, solange sie leben. Er wird es zulassen, dass zu seinen Lebzeiten Dekan und Kapitel der Xantener Kirche die Rente austeilen. - Siegelankündigung. Gegeven 1584 den sechsten der maint Aprilis.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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