Stephan Hemerlin aus Kleinbettlingen, wegen Trunksucht, Gotteslästern, Misshandlung von Frau und Kindern, Ungehorsams gegen den Schultheißen von Kleinbettlingen, auch Verweigerung aller gütlich verhängten und bürgerlichen Strafen gegen 5 Wochen zu Neuffen gef., jedoch auf seine und seiner Freunde Bitten auf künftiges Wohlverhalten und gegen Zahlung seiner Gefängnisatzung wieder freigelassen mit der Auflage, sein Leben lang offene Zechen zu meiden, keine Waffen mehr zu tragen, Geboten und Verboten gehorsam zu sein, sich übermäßigen Trinkens und Fluchens zu enthalten, nimmt diese Bedingungen an und schwört U, in die er seine Familie, den Schultheißen und den Flecken Kleinbettlingen namentlich aufnimmt.