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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sein Getreuer Ludwig von Schechingen und der Spitalpfleger zu Weinsberg wegen ihrer Gebrechen um 10 Eimer Weingült vor seinen Räten zum gütlichen Verhör erschienen sind. Das Spital klagt, dass es durch Ludwig aus seinen Rechten an der Weingült vom Zehnten in der Heilbronner Mark bei Böckingen (Beckingen) gedrängt werde, Ludwig fordert den Wein als Anteil des ihm zustehenden Zehnten. Mit Zustimmung beider Seiten haben die pfalzgräflichen Räte sie gütlich dahin vertragen, dass Ludwig dem Spital im nächsten Herbst und fortan jährlich die 10 Eimer Wein ausrichtet. Will er seine Forderungen nicht erlassen, soll ein Rechtsaustrag vor den zuständigen Gerichten erfolgen. Da ein Achtel des Zehnten von Pfalz zu Lehen rührt, will der Pfalzgraf ihm bei einem solchen Rechtsaustrag die Unterstützung (fürdernis) nicht verwehren. Das Spital verzichtet schließlich auf den versessenen Wein von zwei Jahren und entstandene Kosten, womit die Parteien geschlichtet sein sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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