Vertrag zwischen Herzog Christophs v. Württemberg Rentkammer- und Kirchenräten und dem Abt Christoph (für den verstorbenen Abt Ludwig) zu Adelberg einerseits und Reinhard v. Neuhausen andererseits wegen der Hohen und Niederen Obrigkeit über des Klosters Adelberg genau beschriebenes eigenes Gut, gen. der Tinnhof, wegen Verordnung der Schützen über die Weingärten in der Hart, Einsetzung und Vereidigung der Kelterknechte in der adelbergischen Kelter im Tinnhof und wegen der Abstrafung der Weinfrevel. Der Vertrag kam auf einem Verhörtag vor Landhofmeister, Kanzler und Räten [zu Stuttgart] zustande