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Gesuch der Amtsversammlung Waiblingen um Aufhebung eines oberamtlichen Erkenntnisses in der Heimatrechtssache der Friederika Schmid (Schmidt), geb. 17.10.1811 in Bittenfeld
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Gesuch der Amtsversammlung Waiblingen um Aufhebung eines oberamtlichen Erkenntnisses in der Heimatrechtssache der Friederika Schmid (Schmidt), geb. 17.10.1811 in Bittenfeld
Darin: Bürgerrechtsverzichtsurkunde zur Auswanderung nach Polen des Schäfers Thomas Schmid, seiner Frau Maria Dorothea, geb. Gilgenmaier und seiner Kinder Maria Dorothea, geb. 11.11.1803, Eva Catharina, geb. 10.03.1807, Johannes, geb. 27.12.1809, Friederika, geb. 17.10.1811, Thomas, geb. 18.04.1822, ausgestellt Bittenfeld, den 28.04.1832, Druck mit handschriftlichen Eintragungen
Das Oberamt Waiblingen entschied, daß die Friederika Schmid als heimatlos zu betrachten und der Gemeinde Bittenfeld zuzuteilen sei, die Kosten zu ihrer Unterhaltung zu einem Drittel von der Gemeinde und zu zwei Dritteln von der Amtskorporation bestritten werden müssen. Die Schmid ging mit ihren Eltern bis Nördlingen mit, kehrte dann um und trieb sich umher, bis sie in Haft kam und krank wurde.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.