Walter Ehinger der Jüngere, Bürger zu Ulm, urteilt in dem Streit der Klöster Ochsenhausen und Rot über ihre Gerichtsbarkeit und Dienstforderungen in den Gütern Berkheim und Bachen, die, einst Besitz des Klosters Rot, an Ochsenhausen verkauft, nun aber zurückgekauft worden waren. Schiedsleute für Ochsenhausen sind Hans Beßrer der Jüngere und Heinrich Kraft, Bürger zu Ulm, für Rot Gilg Kraft, Bürger zu Ulm und Heinrich von Pflummern, Bürgermeister zu Biberach. Bei der Gerichtsverhandlung in Ulm tritt an Stelle des Gilg Kraft.Rudolf Cräwel, Bürger zu Ulm. Man kommt überein, Zeugen zu verhören, wie der Rechtsstand vor dem Verkauf der Güter an Ochsenhausen war und danach das Urteil zu fällen. Ferner klagt Abt Martin von Rot mit seinem Anwalt Kraft Leowen, Bürger zu Ulm, gegen Abt Heinrich von Ochsenhausen und dessen Anwalt Claus Umgelter, Bürgermeister zu Ulm, um die Übergabe aller auf dem Rückkaufbrief verzeichneten Leute. Das Gericht spricht Abt Martin die Verfügung über alle Leute des Klosters zu, die in den Kaufbriefen genannt sind. Siegler: Walter Ehinger, Hans Beßrer und Rudolf Cräwel. Ulm, 1431, Mittwoch vor St. Bartholomäus, des Hl. Zwölfboten Tag. Orig. Perg., 3 S. anh., gut erhalten.Vgl. U 101 (Zweitschrift).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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