Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass sein Keller zu Rotenberg, Hans Odenwald, dem Hans Schwetzinger (Swetzinger), Schultheiß ebenda, den Hof zu Horrenberg erblich verliehen hat. Solange die kurpfälzische Pfandschaft an Rotenberg währt, soll der Inhaber den Hof erblich innehaben und dafür jährlich zwischen Mariä Würzweih und "spirermesse" [15.08.-08.09.] 9 Malter Korn, 9 Malter Hafer und 6 Malter Dinkel auf das Schloss Rotenberg zinsen. Der Pfalzgraf behält sich 1 1/2 Morgen Wiesen genannt der "lang Zipff" vor. Der Beständer soll ein Haus mit Scheuer auf der Hofstatt errichten und die Güter in gutem Bau halten. Der Aussteller bestätigt und bewilligt die Vergabe und will den Beständer darin schirmen, sofern der jährliche Zins gezahlt wird.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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