Friedrich und Johann von Pallandt, Bannerherren zu Vorst, quittieren zugleich im Namen ihrer Mutter Elizabiet von Horst und der minorenen Geschwister und Wernhers von Pallandt, Bannerherrn zu Vorst und Keppel, ihres Oheims, Diederich von Pallandt, Herrn zu Breidenbent, fürstlichen Kammermeister und Amtmann zu Wassenberg (-berch), ihrem Vetter, über den Empfang von 1203 Goldgulden, 1 Ort und 3 Albus, welche ihnen von diesem infolge eines Erbkaufs ihrer Breidenbendischer Erbgüter zu zahlen waren, unter Verzichtleistung auf alle Ansprüche.