Jorg Puck, Kannengießer zu Nürnberg, und Clara, dessen Ehefrau, beurkunden, daß sie wegen des im Jahre 1536 von Balthasar Henntz, Bürger daselbst, erkauften vor dem Wollentor zu Wöhrd gelegenen Gartens kein Wald- oder Feuerrecht haben, sondern solcher Rechte nur insoweit teilhaftig sein sollen, als sie auf einer früher außerhalb des Gartens gelegenen, dann aber abgebrochenen und im Garten wieder aufgebauten Behausung, die Saugrule genannt, ruhen. - Siegler: Heinrich Holzschuher und Hanns Lochner, Genannte des größeren Rates zu Nürnberg.