Anspruch auf das Retraktrecht (Näherrecht) an dem im Erzstift Köln in der Herrschaft Bornheim zu Dersdorf (Rhein - Sieg - Kr.) gelegenen Lindenhof. Nachdem der Appellant erfahren hatte, daß der Bruder seiner Frau, Johannes Bartholomäus Joseph von Draensdorf, den von den Eltern ererbten Hof 1731 dem Appellaten verkauft hatte, versuchte er den Kaufpreis festzustellen und bot einen Preis von 4000 Rtlr. an. Da seine Frau zum Zeitpunkt des Verkaufs noch minderjährig gewesen sei, könne sie noch 30 Jahre ihr Retraktrecht geltend machen. Erst nach Gerichtsbeschluß gab der Appellat den tatsächlichen Preis von 5300 Rtlr. bekannt, verweigerte aber weiterhin die Herausgabe des Hofes. Der Appellant hält den Preis für überhöht.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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