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Landgraf Wilhelm II. von Hessen: Entscheidung der Streitigkeiten zwischen Simon v. Schlitz gen. v. Görtz und den Kindern seines verstorbenen Brude...
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B 8 Urkunden der Herrschaft Schlitz (Familie der Freiherren und Grafen v. Schlitz gen. v. Görtz)
Urkunden der Herrschaft Schlitz (Familie der Freiherren und Grafen v. Schlitz gen. v. Görtz) >> 1285 - 1500
1493 Oktober 29
Abschr.
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Wilhelm II. von Hessen: Entscheidung der Streitigkeiten zwischen Simon v. Schlitz gen. v. Görtz und den Kindern seines verstorbenen Bruders Ludwig einerseits, Johann v. Schlitz gen. v. Görtz andererseits, im Anschluss an einen Schiedsspruch Abt Johanns von Fulda, betreffend Anteile an Burg und Gefällen zu Schlitz
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller, Simon v. Schlitz gen. v. Görtz und Hans v. Ebersberg als Vormünder der Kinder des verstorbenen Ludwig v. Schlitz gen. v. Görtz, Konrad v. Mansbach für Johann v. Schlitz gen. v. Görtz
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: B 8 Nr. 6/14 Bl. 20v-25 - Abschr.; F 23 9 Nr. 91 Bl. 12-16 - Abschr. (Kopialbuch)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.