Zivilstandsregister Landgerichtsbezirk Elberfeld (Bestand)
Show full title
PA 2104 521.04.01
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 6. Personenstandsarchiv Rheinland >> 6.2. Zivilstandsunterlagen nach französisch/rheinischem Recht (1798-1875) >> 6.2.1. Zweitschriften der Zivilstandsregister (Geburten - Heiraten - Sterbefälle)
1810-1875
Barmen. - Burg. - Cronenberg. - Dabringhausen. - Dorp. - Elberfeld. - Fünfzehnhöfe, Vorg. s. Wermelskirchen. - Gräfrath. - Haan. - Hardenberg. - Heiligenhaus, Vorg. s. Velbert. - Höhscheid. - Hückeswagen. - Hückeswagen-Land. - Langenberg, Vorg. s. Hardenberg. - Lennep. - Lüttringhausen. - Merscheid. - Mettmann. - Oberbonsfeld, zuvor Kreis Bochum i.W. - Radevormwald. - Remscheid. - Ronsdorf. - Solingen. - Sonnborn, Vorg. s. Haan. - Velbert. - Wald. - Wermelskirchen. - Wülfrath.
Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte
Zweitschriften der Zivilstandsregister der Standesämter im Landgerichtsbezirk Elberfeld
Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte
Der Bestand PA 2104 (Zivilstandsregister Landgerichtsbezirk Elberfeld) umfasst die Zweitschriften der nach französischem bzw. rheinischem Recht angelegten Zivilstandsregister, welche im Landgerichtsbezirk Elberfeld mit der Einführung des Code Napoléon im Gebiet des Großherzogtums Berg zum 1. Januar 1810 einsetzen. Die Registerreihen enden mit dem 31. Dezember 1875; durch das Inkrafttreten des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 erfolgte zum 1. Januar 1876 auch in den rheinischem Recht unterworfenen Gebieten des Königreichs Preußen der Übergang zu standesamtlichen Personenstandsregistern.
Bis in den Zweiten Weltkrieg hinein wurden die Zweitschriften im Archiv des Landgerichts Elberfeld (ab 1930 Wuppertal) verwahrt, welches im Keller des Amtsgerichtsgebäudes im Ensemble der an der Grenze der Vorgängerstädte Barmen und Elberfeld errichteten Justizgebäude untergebracht war. Von den alliierten Luftangriffen auf die Innenstädte von Barmen und Elberfeld Ende Mai/Ende Juni 1943 waren jedoch nur wenige der Register betroffen, da ein Großteil des Bestands bereits kurz vorher nach Koblenz ausgelagert worden war. Einige unversehrt gebliebene Register sowie die aus den Trümmern geborgenen Belegakten wurden schließlich auch noch nach Koblenz verbracht. Die wenigen verloren gegangenen Register konnten später durch Kopien der Erstschriften ersetzt werden.
Neben diesen Wiederherstellungen von kriegsverlustigen Registerbänden wurden auch von externen Buchbindern Restaurierungsmaßnahmen in den Jahren um die Jahrtausendwende durchgeführt. Bei all diesen Reproduktionen sind mitunter mehrere von den Bürgermeistereien gesondert angelegte Registerbände zu einer Einheit zusammengefasst worden, um Buchbindematerial zu sparen. In einigen Fällen wurden aber auch ursprüngliche Einheiten für eine bessere Handhabbarkeit in zwei Bände geteilt.
Nach Ende des Zweiten Weltkriegs sorgte die Archivverwaltung der Nordrheinprovinz dafür, dass der Bestand an das Personenstandsarchiv I als Vorgänger des Personenstandsarchivs Rheinland gelangte. Im Herbst 1955 wurde er in Brühl untergebracht. Nach mehreren Umzügen zwischen den verschiedenen dort vom Personenstandsarchiv Rheinland genutzten Liegenschaften gelangte er schließlich im Januar 2014 nach Duisburg in den neu erbauten Sitz der Abteilung Rheinland des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen.
Verzeichnung
Der Bestand ist nach beurkundenden Bürgermeistereien geordnet, wobei innerhalb der Bürgermeistereien die drei Registerarten (Geburten; Heiraten; Sterbefälle) in jeweils chronologisch geordneten Serien hintereinander aufgestellt sind. Die für den Registerjahrgang 1810 angelegten sogenannten Munizipalitätsregister, welche Beurkundungen aller drei Registerarten mit laufender, registerartenübergreifender Registernummernzählung enthalten, stehen zu Beginn der Serie der Geburtenregister.
Bei der Bezeichnung der Klassifikationsgruppen nach den beurkundenden Bürgermeistereien wird keine Differenzierung bezüglich der Terminologie (Munizipalität; Samtgemeinde; Gemeinde; Bürgermeisterei) vorgenommen. Deswegen bleiben unterschiedliche Bezeichnungen einer Kommune (wie Bürgermeisterei/Oberbürgermeisterei und Stadtbürgermeisterei/Landbürgermeisterei) und im Laufe der Zeit mögliche Änderungen der Rechtsordnung unberücksichtigt. Auch orthographische Varianten der Terminologie werden in der Klassifikation nicht nachvollzogen. Allein bei parallel tätigen gleichnamigen Bürgermeistereien finden unterscheidende Bezeichnungen bei der Angabe der Klassifikationsgruppe Verwendung. In diesen Fällen wird in der Regel an den Namen der Bürgermeisterei mit Bindestrich ein Zusatz angefügt (beispielsweise Hückeswagen-Land).
Die Klassifikationsgruppe in der ersten Gliederungsstufe trägt den Namen der beurkundenden Bürgermeisterei in heutiger Schreibung. Orthographische Varianten der Vorlage (beispielsweise ”Bourg“, ”Hoehescheid“ oder ”Höscheid“) werden dabei nicht berücksichtigt.
Eine neue Klassifikationsgruppe wurde nur dann angelegt, wenn sich die Eigenbezeichnung der Bürgermeisterei änderte. Sollte sich nur der Bezirkszuschnitt oder der Sitz einer Bürgermeisterei verändert haben, ohne dass der Name der Bürgermeisterei wechselte, wurde diese Information nicht im vorliegenden Findbuch aufgenommen. Die tatsächliche Änderung der Eigenbezeichnung einer Bürgermeisterei ist ablesbar in der Verwendung von Dienstsiegeln, der Gestaltung zeitgenössischer Deckelaufschriften und der Bezugnahme auf Verfügungen der Aufsichtsbehörden in Abschlussvermerken oder eingelegten Blättern. Bei der Wiederherstellung von Registerbänden nach den Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs haben die wiederherstellenden Standesämter in den Deckelaufschriften mitunter auf spätere Benennungen von Bürgermeistereien oder Standesämtern Bezug genommen; maßgeblich ist hier die zeitgenössische Benennung.
Wenn die beurkundende Bürgermeisterei ihre Eigenbenennung innerhalb eines Registerbands wechselte, wird die Verzeichnungseinheit zu der Klassifikationsgruppe zugeordnet, welche zu der Bürgermeisterei angelegt worden ist, die zu Beginn der Aufzeichnungen des Registerbands tätig war. Die bei Abschluss des Registerbands tätige Bürgermeisterei wurde im Feld ”Ergänzende Hinweise“ vermerkt. Gegebenenfalls enthält auch der erste Registerband des Nachfolgerstandesamtes unter ”Ergänzende Hinweise“ einen Verweis auf die Urkunden des Vorgängerbands und dessen Bürgermeistereibezeichnung.
Die Signatur der Register setzt sich wie folgt zusammen: Bestandsbezeichnung (PA 2104), fortlaufende Nummer und optional /Buchstabe/Zahl - zum Beispiel: PA 2104, Nr. 1845/a/1. Existieren mehrere Bände zu einem Registerjahrgang wurde eine Bandzahl vergeben (fortlaufende Nummer//Zahl). Wenn bei der Reproduktion der Zweitregister die ursprüngliche Einheit eines Bandes in mehrere Bücher aufgespalten wurde, wird dies im Bemerkungsfeld (”Ergänzende Hinweise“) erläutert: ”Ursprünglich mit Nr. X Band Y des Registerjahrganges“. Bei der Reproduktion kam es auch vor, dass mehrere Bände eines Jahrgangs in einen Band zusammengefasst worden sind. Dann erhält jeder Abschnitt, der ursprünglich ein eigener Band war, in der Signatur einen Buchstaben (fortlaufende Nummer/Buchstabe). (Weitere Informationen zur Reproduktion der Zweitregister sind der Bestandsgeschichte zu entnehmen.)
In der Regel befinden sich die Namensverzeichnisse in den Registerbänden. Bei mehrbändigen Jahrgängen enthält entweder jeder Band sein eigenes Namensverzeichnis oder im letzten (manchmal auch im ersten) Band ist das Namensverzeichnis des gesamten Jahrgangs zu finden. Enthält ein Band ein Namensverzeichnis ist dies in der Verzeichnungsmaske durch einen Haken in dem Feld ”Namensverzeichnis im Band“ gekennzeichnet.
Es gilt zu beachten, dass in Einzelfällen Registernummern innerhalb eines Jahrgangs mehrfach vergeben worden sind, worauf in den Bemerkungen immer hingewiesen wird. In vielen Registern existieren eingelegte oder eingeklebte Randvermerke und andere Schreiben, die in den ergänzenden Hinweisen näher beschrieben werden. Eingelegte Belegakten wurden in der Regel entnommen und dem Bestand PA 2304 hinzugefügt.
Der Bestand PA 2104 wurde 2016 bis 2018 verzeichnet und ist 2021/2022 vollständig digitalisiert worden. Die Digitalisate sind online veröffentlicht.
Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte
Zweitschriften der Zivilstandsregister der Standesämter im Landgerichtsbezirk Elberfeld
Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte
Der Bestand PA 2104 (Zivilstandsregister Landgerichtsbezirk Elberfeld) umfasst die Zweitschriften der nach französischem bzw. rheinischem Recht angelegten Zivilstandsregister, welche im Landgerichtsbezirk Elberfeld mit der Einführung des Code Napoléon im Gebiet des Großherzogtums Berg zum 1. Januar 1810 einsetzen. Die Registerreihen enden mit dem 31. Dezember 1875; durch das Inkrafttreten des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 erfolgte zum 1. Januar 1876 auch in den rheinischem Recht unterworfenen Gebieten des Königreichs Preußen der Übergang zu standesamtlichen Personenstandsregistern.
Bis in den Zweiten Weltkrieg hinein wurden die Zweitschriften im Archiv des Landgerichts Elberfeld (ab 1930 Wuppertal) verwahrt, welches im Keller des Amtsgerichtsgebäudes im Ensemble der an der Grenze der Vorgängerstädte Barmen und Elberfeld errichteten Justizgebäude untergebracht war. Von den alliierten Luftangriffen auf die Innenstädte von Barmen und Elberfeld Ende Mai/Ende Juni 1943 waren jedoch nur wenige der Register betroffen, da ein Großteil des Bestands bereits kurz vorher nach Koblenz ausgelagert worden war. Einige unversehrt gebliebene Register sowie die aus den Trümmern geborgenen Belegakten wurden schließlich auch noch nach Koblenz verbracht. Die wenigen verloren gegangenen Register konnten später durch Kopien der Erstschriften ersetzt werden.
Neben diesen Wiederherstellungen von kriegsverlustigen Registerbänden wurden auch von externen Buchbindern Restaurierungsmaßnahmen in den Jahren um die Jahrtausendwende durchgeführt. Bei all diesen Reproduktionen sind mitunter mehrere von den Bürgermeistereien gesondert angelegte Registerbände zu einer Einheit zusammengefasst worden, um Buchbindematerial zu sparen. In einigen Fällen wurden aber auch ursprüngliche Einheiten für eine bessere Handhabbarkeit in zwei Bände geteilt.
Nach Ende des Zweiten Weltkriegs sorgte die Archivverwaltung der Nordrheinprovinz dafür, dass der Bestand an das Personenstandsarchiv I als Vorgänger des Personenstandsarchivs Rheinland gelangte. Im Herbst 1955 wurde er in Brühl untergebracht. Nach mehreren Umzügen zwischen den verschiedenen dort vom Personenstandsarchiv Rheinland genutzten Liegenschaften gelangte er schließlich im Januar 2014 nach Duisburg in den neu erbauten Sitz der Abteilung Rheinland des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen.
Verzeichnung
Der Bestand ist nach beurkundenden Bürgermeistereien geordnet, wobei innerhalb der Bürgermeistereien die drei Registerarten (Geburten; Heiraten; Sterbefälle) in jeweils chronologisch geordneten Serien hintereinander aufgestellt sind. Die für den Registerjahrgang 1810 angelegten sogenannten Munizipalitätsregister, welche Beurkundungen aller drei Registerarten mit laufender, registerartenübergreifender Registernummernzählung enthalten, stehen zu Beginn der Serie der Geburtenregister.
Bei der Bezeichnung der Klassifikationsgruppen nach den beurkundenden Bürgermeistereien wird keine Differenzierung bezüglich der Terminologie (Munizipalität; Samtgemeinde; Gemeinde; Bürgermeisterei) vorgenommen. Deswegen bleiben unterschiedliche Bezeichnungen einer Kommune (wie Bürgermeisterei/Oberbürgermeisterei und Stadtbürgermeisterei/Landbürgermeisterei) und im Laufe der Zeit mögliche Änderungen der Rechtsordnung unberücksichtigt. Auch orthographische Varianten der Terminologie werden in der Klassifikation nicht nachvollzogen. Allein bei parallel tätigen gleichnamigen Bürgermeistereien finden unterscheidende Bezeichnungen bei der Angabe der Klassifikationsgruppe Verwendung. In diesen Fällen wird in der Regel an den Namen der Bürgermeisterei mit Bindestrich ein Zusatz angefügt (beispielsweise Hückeswagen-Land).
Die Klassifikationsgruppe in der ersten Gliederungsstufe trägt den Namen der beurkundenden Bürgermeisterei in heutiger Schreibung. Orthographische Varianten der Vorlage (beispielsweise ”Bourg“, ”Hoehescheid“ oder ”Höscheid“) werden dabei nicht berücksichtigt.
Eine neue Klassifikationsgruppe wurde nur dann angelegt, wenn sich die Eigenbezeichnung der Bürgermeisterei änderte. Sollte sich nur der Bezirkszuschnitt oder der Sitz einer Bürgermeisterei verändert haben, ohne dass der Name der Bürgermeisterei wechselte, wurde diese Information nicht im vorliegenden Findbuch aufgenommen. Die tatsächliche Änderung der Eigenbezeichnung einer Bürgermeisterei ist ablesbar in der Verwendung von Dienstsiegeln, der Gestaltung zeitgenössischer Deckelaufschriften und der Bezugnahme auf Verfügungen der Aufsichtsbehörden in Abschlussvermerken oder eingelegten Blättern. Bei der Wiederherstellung von Registerbänden nach den Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs haben die wiederherstellenden Standesämter in den Deckelaufschriften mitunter auf spätere Benennungen von Bürgermeistereien oder Standesämtern Bezug genommen; maßgeblich ist hier die zeitgenössische Benennung.
Wenn die beurkundende Bürgermeisterei ihre Eigenbenennung innerhalb eines Registerbands wechselte, wird die Verzeichnungseinheit zu der Klassifikationsgruppe zugeordnet, welche zu der Bürgermeisterei angelegt worden ist, die zu Beginn der Aufzeichnungen des Registerbands tätig war. Die bei Abschluss des Registerbands tätige Bürgermeisterei wurde im Feld ”Ergänzende Hinweise“ vermerkt. Gegebenenfalls enthält auch der erste Registerband des Nachfolgerstandesamtes unter ”Ergänzende Hinweise“ einen Verweis auf die Urkunden des Vorgängerbands und dessen Bürgermeistereibezeichnung.
Die Signatur der Register setzt sich wie folgt zusammen: Bestandsbezeichnung (PA 2104), fortlaufende Nummer und optional /Buchstabe/Zahl - zum Beispiel: PA 2104, Nr. 1845/a/1. Existieren mehrere Bände zu einem Registerjahrgang wurde eine Bandzahl vergeben (fortlaufende Nummer//Zahl). Wenn bei der Reproduktion der Zweitregister die ursprüngliche Einheit eines Bandes in mehrere Bücher aufgespalten wurde, wird dies im Bemerkungsfeld (”Ergänzende Hinweise“) erläutert: ”Ursprünglich mit Nr. X Band Y des Registerjahrganges“. Bei der Reproduktion kam es auch vor, dass mehrere Bände eines Jahrgangs in einen Band zusammengefasst worden sind. Dann erhält jeder Abschnitt, der ursprünglich ein eigener Band war, in der Signatur einen Buchstaben (fortlaufende Nummer/Buchstabe). (Weitere Informationen zur Reproduktion der Zweitregister sind der Bestandsgeschichte zu entnehmen.)
In der Regel befinden sich die Namensverzeichnisse in den Registerbänden. Bei mehrbändigen Jahrgängen enthält entweder jeder Band sein eigenes Namensverzeichnis oder im letzten (manchmal auch im ersten) Band ist das Namensverzeichnis des gesamten Jahrgangs zu finden. Enthält ein Band ein Namensverzeichnis ist dies in der Verzeichnungsmaske durch einen Haken in dem Feld ”Namensverzeichnis im Band“ gekennzeichnet.
Es gilt zu beachten, dass in Einzelfällen Registernummern innerhalb eines Jahrgangs mehrfach vergeben worden sind, worauf in den Bemerkungen immer hingewiesen wird. In vielen Registern existieren eingelegte oder eingeklebte Randvermerke und andere Schreiben, die in den ergänzenden Hinweisen näher beschrieben werden. Eingelegte Belegakten wurden in der Regel entnommen und dem Bestand PA 2304 hinzugefügt.
Der Bestand PA 2104 wurde 2016 bis 2018 verzeichnet und ist 2021/2022 vollständig digitalisiert worden. Die Digitalisate sind online veröffentlicht.
Archivbestand
Deutsch
Die Zivilstandsregister und die Kirchenbuchduplikate im Nordrhein-Westfälischen Personenstandsarchiv Rheinland. Eine Übersicht, 2. erweiterte Aufl., bearb. von Jörg Füchtner und Andrea Lauermann, Siegburg 1997 (Veröffentlichungen der staatlichen Archive des Landes Nordrhein-Westfalen B 8).
Füchtner, Jörg: Quellen rheinischer Archive zur neuzeitlichen Personen- und Familiengeschichte. Eine Einführung in fünf Kapitel Kunde der Quellen und ihrer Gründe, Siegburg 1995 (Veröffentlichungen der staatlichen Archive des Landes Nordrhein-Westfalen C 35).
Huschke, Wolfgang: Zur wissenschaftlichen Auswertung der Bestände des Personenstandsarchivs Brühl, in: Der Archivar 26 (1973) 3, Sp. 415-424.
Klein, Willi: Die standesamtlichen Nebenregister im Personenstandsarchiv Brühl, in: Mitteilungen der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde 18 (1957) 2/3, Sp. 109-125.
Füchtner, Jörg: Quellen rheinischer Archive zur neuzeitlichen Personen- und Familiengeschichte. Eine Einführung in fünf Kapitel Kunde der Quellen und ihrer Gründe, Siegburg 1995 (Veröffentlichungen der staatlichen Archive des Landes Nordrhein-Westfalen C 35).
Huschke, Wolfgang: Zur wissenschaftlichen Auswertung der Bestände des Personenstandsarchivs Brühl, in: Der Archivar 26 (1973) 3, Sp. 415-424.
Klein, Willi: Die standesamtlichen Nebenregister im Personenstandsarchiv Brühl, in: Mitteilungen der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde 18 (1957) 2/3, Sp. 109-125.
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
21.04.2026, 8:22 AM CEST
Hierarchy
Hierarchy detail view
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 6. Personenstandsarchiv Rheinland (Archival tectonics)
- 6.2. Zivilstandsunterlagen nach französisch/rheinischem Recht (1798-1875) (Archival tectonics)
- 6.2.1. Zweitschriften der Zivilstandsregister (Geburten - Heiraten - Sterbefälle) (Archival tectonics)
- Zivilstandsregister Landgerichtsbezirk Elberfeld (Archival holding)