Leutwein Rorbeck, Landrichter der Grafschaft Hirschberg, bekundet, dass vor ihm in Gericht Gebhard Engelberger von Teugn (?) (Tegning) gegen alle Weinzehnten in Oberndorf und Matting klagte, die er als sein ererbtes Eigentum betrachte. Auf die Einrede des Hans Hauner, Konventsbruder von St. Emmeram als Vertreters Abt Friedrich, dass dieser Zehnt des Klosters rechtes erkauftes Eigen sei, und dessen Vorweisung von Kaufbriefen entscheidet das Gericht, dass Gebhard kein Recht an diesen Zehnten habe und stellt einen Gerichtsbrief hierüber aus. S: Landgericht Hirschberg