Erzbischof Konrad von Köln verordnet, dass die Einkünfte des Gnadenjahres eines verstorbenen Stiftsgliedes zu Vilich, welche bisher die Kanonichen bezogen, künftig der Kirche angehören soll. d. II. idus Januarii. Siegel ab.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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