Schiedsspruch, laut dessen vier geschworene Werkmeister zu Würzburg in einer Differenzensache zwischen den Besitzern des Ablasser- und des Klosterhofes im Sandersviertel zu Würzburg nach vorgenommenem Augenschein erkannten, dass die Reparatur und Instandhaltung der Rinne zwischen beiden Höfen dem Kloster Bildhausen obliege.

Vollständigen Titel anzeigen
Staatsarchiv Nürnberg