Staatliches Veterinäramt Nürtingen (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 620/4
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Untere Verwaltungsbehörden seit um 1945 >> Geschäftsbereich Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt >> Veterinärämter
1973-1987 (Va ab 1921)
Überlieferungsgeschichte
Das Staatlichen Veterinäramt Nürtingen bestand von 1974 bis 1994 mit einer Außenstelle in Göppingen in Nachfolge der Regierungsveterinärräte Esslingen, Nürtingen, Göppingen I-II und Geislingen. Sein Dienstbezirk erstreckte sich auf die Landkreise Esslingen und Göppingen.
Inhalt und Bewertung
Der zwischen 1994 und 1996 eingekommene Bestand enthält v.a. Akten zum Tierschutzwesen, zu Tierseuchen und Tierzucht sowie aus dem Bereich der Nahrungsmittelpolizei mit zeitlichem Schwerpunkt in den 1970er bis Mitte der 1980er Jahre.
Vorbemerkung: Durch die Anordnung der Landesregierung über Sitze und Bezirke der Staatlichen Veterinärämter vom 6. November 1973 (GesBl S. 439) wurden die bisherigen Regierungsveterinärratsstellen aufgelöst und an ihrer Stelle Staatliche Veterinärämter errichtet. Der Dienstbezirk des Staatlichen Veterinäramtes Nürtingen erstreckte sich auf die Landkreise Esslingen und Göppingen. Den Staatlichen Veterinärämtern oblagen Aufgaben auf den Gebieten Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tierkörperbeseitigung sowie die Überwachung der Fleischbeschau außerhalb öffentlicher Schlachthöfe. Außerdem wirkten sie bei der Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln tierischer Herkunft und den Tiergesundheitsdiensten und der Tierzucht mit. Mit Gesetz vom 12. Dezember 1994 (GesBl S. 653) wurden die Staatlichen Veterinärämter als untere Sonderbehörden aufgelöst; ihre Aufgaben wurden den Landratsämtern und Gemeinden als unteren Verwaltungsbehörden übertragen. Die im vorliegenden Findmittel erfaßten Bü. 1-10 wurden der Unterzeichnenden am 3.05.1994 beim Besuch des Veterinäramtes übergeben. Bü. 11-40 kamen im November 1996 nach der Eingliederung des Veterinäramtes in das Landratsamt Esslingen über das Kreisarchiv Esslingen ein. Die Akten umfassen im wesentlichen die 70er und erste Hälfte der 80er Jahre (mit Vorakten ab 1921) und beinhalten vor allem Einzelfälle zum Tierschutzwesen, zu Tierseuchen und Tierzucht und Unterlagen aus dem Bereich der Nahrungsmittelpolizei. Die Akten sind nach dem (alten) Aktenplan für die Veterinärämter geordnet. Der Bestand FL 620/4 umfaßt 40 Archivalieneinheiten = 3,2 lfd. Meter Akten. Die Akten unterliegen noch der Sperrfrist nach § 6 Abs. 2 LArchG! Ludwigsburg, im Mai 1997 Dr. Nicole Bickhoff
Das Staatlichen Veterinäramt Nürtingen bestand von 1974 bis 1994 mit einer Außenstelle in Göppingen in Nachfolge der Regierungsveterinärräte Esslingen, Nürtingen, Göppingen I-II und Geislingen. Sein Dienstbezirk erstreckte sich auf die Landkreise Esslingen und Göppingen.
Inhalt und Bewertung
Der zwischen 1994 und 1996 eingekommene Bestand enthält v.a. Akten zum Tierschutzwesen, zu Tierseuchen und Tierzucht sowie aus dem Bereich der Nahrungsmittelpolizei mit zeitlichem Schwerpunkt in den 1970er bis Mitte der 1980er Jahre.
Vorbemerkung: Durch die Anordnung der Landesregierung über Sitze und Bezirke der Staatlichen Veterinärämter vom 6. November 1973 (GesBl S. 439) wurden die bisherigen Regierungsveterinärratsstellen aufgelöst und an ihrer Stelle Staatliche Veterinärämter errichtet. Der Dienstbezirk des Staatlichen Veterinäramtes Nürtingen erstreckte sich auf die Landkreise Esslingen und Göppingen. Den Staatlichen Veterinärämtern oblagen Aufgaben auf den Gebieten Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tierkörperbeseitigung sowie die Überwachung der Fleischbeschau außerhalb öffentlicher Schlachthöfe. Außerdem wirkten sie bei der Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln tierischer Herkunft und den Tiergesundheitsdiensten und der Tierzucht mit. Mit Gesetz vom 12. Dezember 1994 (GesBl S. 653) wurden die Staatlichen Veterinärämter als untere Sonderbehörden aufgelöst; ihre Aufgaben wurden den Landratsämtern und Gemeinden als unteren Verwaltungsbehörden übertragen. Die im vorliegenden Findmittel erfaßten Bü. 1-10 wurden der Unterzeichnenden am 3.05.1994 beim Besuch des Veterinäramtes übergeben. Bü. 11-40 kamen im November 1996 nach der Eingliederung des Veterinäramtes in das Landratsamt Esslingen über das Kreisarchiv Esslingen ein. Die Akten umfassen im wesentlichen die 70er und erste Hälfte der 80er Jahre (mit Vorakten ab 1921) und beinhalten vor allem Einzelfälle zum Tierschutzwesen, zu Tierseuchen und Tierzucht und Unterlagen aus dem Bereich der Nahrungsmittelpolizei. Die Akten sind nach dem (alten) Aktenplan für die Veterinärämter geordnet. Der Bestand FL 620/4 umfaßt 40 Archivalieneinheiten = 3,2 lfd. Meter Akten. Die Akten unterliegen noch der Sperrfrist nach § 6 Abs. 2 LArchG! Ludwigsburg, im Mai 1997 Dr. Nicole Bickhoff
40 Büschel (2,7 lfd. m)
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
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13.11.2025, 2:40 PM CET
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- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
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- Geschäftsbereich Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt (Archival tectonics)
- Veterinärämter (Archival tectonics)
- Staatliches Veterinäramt Nürtingen (Archival holding)