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Erbteilungsvertrag zwischen den Brüdern Eberhard und Wolf Ulrich Ulner von Dieburg mit Verzeichnis des Alzeyer Teils
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Enthält: Auflistung des Alzeyer Teils, bestehend aus Gütern und Gefällen zu Alzey, Armsheim, Mauchenheim, Osthofen, Heppenheim, Lonsheim, Sauer-Schwabenheim, Bubenheim, Framersheim, Uelversheim, Flonheim, Morsheim, Oberstein, Schimsheim; Kapitalausleihen
28 Bl. Papierlibell
Archivale
Bemerkungen: Vgl. Dalberger Regensten Bd. 2 Nr. 2255 (vor 2.7.1595). Es handelt sich hier bei der Ortsangabe Heppenheim sehr wahrscheinlich um das heutige Gau-Heppenheim/Landkreis Alzey-Worms.