Gert der Vale und seine Frau Aleke bekennen, dem Gerd Schillynge, Bürger zu Soest (Zost), 6 1/2 Mark in Soest gängigen Geldes schuldig zu sein. Dafür hätten sie ihm zwei Morgen Heuland versetzt. Dieses liege auf dem nassen (Naten) Lande an der Möhne (op der Mone) bei der Wiese des Godes Rydders. Die Verpfänder versprechen Währschaft. Sie können die zwei Morgen jährlich 14 Tage vor bzw. 14 Tage nach Michaelis für 6 1/2 Mark wieder einlösen. Als Bürgen setzen sie Nuose Mennen zu Körbecke (Korbike). Siegelankündigung des Gert des Valen auch im Namen seiner Frau und des Bürgen; Siegelbitte an Albert von Brakele, weltlicher Richter zu Soest. Zeugen: Bodike Muosschele und Johan Hertege. Datum 1423 April 12 (post octavam Pasche)

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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