Gegenseitige Besteuerung auswärts gelegener Güter; Besteuerung der Haigerlocher Waldungen auf Hechinger Gebiet von 1714, desgleichen der aus Württemberg zu erhebenden Einkünfte diesseitiger Pfarreien, Benefizien und Corporationen 1810, Besteuerung auswärtiger Gültgefälle 1814, Besteuerung der Berkenäcker zu Owingen 1815, dgl. fremder Güter in diesseitigen Bännen 1820, dgl. der Ausländer ad focum oder nach Gebieten 1826