Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz weist seine Pfleger, Landschreiber, Kastner, Bürgermeister, Räte und Angehörigen in der Oberpfalz (unserm land zu Beyern) um Gehorsam und Huldigung gegenüber seinem Sohn Philipp an, den er bis auf Widerruf im dortigen Landesteil als regierenden Fürsten dazu gesetzt hat, an seiner statt zu regieren und alle Gefälle einzunehmen. Philipp soll dabei nichts von den Landen veräußern oder verändern, keinerlei Krieg oder Gezänk ohne Wissen und Willen des Kurfürsten anfangen und keine Schatzung vornehmen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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