Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz weist seine Pfleger, Landschreiber, Kastner, Bürgermeister, Räte und Angehörigen in der Oberpfalz (unserm land zu Beyern) um Gehorsam und Huldigung gegenüber seinem Sohn Philipp an, den er bis auf Widerruf im dortigen Landesteil als regierenden Fürsten dazu gesetzt hat, an seiner statt zu regieren und alle Gefälle einzunehmen. Philipp soll dabei nichts von den Landen veräußern oder verändern, keinerlei Krieg oder Gezänk ohne Wissen und Willen des Kurfürsten anfangen und keine Schatzung vornehmen.
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Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz weist seine Pfleger, Landschreiber, Kastner, Bürgermeister, Räte und Angehörigen in der Oberpfalz (unserm land zu Beyern) um Gehorsam und Huldigung gegenüber seinem Sohn Philipp an, den er bis auf Widerruf im dortigen Landesteil als regierenden Fürsten dazu gesetzt hat, an seiner statt zu regieren und alle Gefälle einzunehmen. Philipp soll dabei nichts von den Landen veräußern oder verändern, keinerlei Krieg oder Gezänk ohne Wissen und Willen des Kurfürsten anfangen und keine Schatzung vornehmen.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 814, 61
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Friedrich I. >> Liber ad vitam II (Kurfürst Friedrichs I. von der Pfalz) >> Urkunden
1474 April 14 (uff dornstag nach dem heiligen oster tag)
fol. 53v [alt: 36v]
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz
Siegler: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz
Kopfregest: "Wie herczog Philips als ein regirnder furst zu Beiern handeln soll".
Oberpfalz, bayerische Lande des Fürstentums der Pfalz
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:06 MESZ
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