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Der römische König Wenzeslaus befiehlt auf die Klage des Marienstifts zu Aachen, daß Verschiedene dessen Rechte, Freiheiten und Besitzungen angetastet oder an sich gezogen, dem Erzbischof von Köln, dem Bischof von Lüttich, dem Herzog von Jülich-Geldern und dem Grafen von Kleve, den Schutz und die Verteidigung des Stifts gegen alle solche Angriffe kräftig zu handhaben, mit dem gleichzeitigen Befehl an alle geistlichen und weltlichen Fürsten, Ständen etc., sich hinfort jeder Schädigung desselben zu enthalten. D. Ywodii (= Ivers) a. d. Milles. trecentesimo nonagesimo octavo, die prima Marcii, regnorum nostrorum anno Boemie tricesimo quinto, Romani vero vicesimo secundo.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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