Fünftes Buch, hessische Sachen; darin befindlich, was die landgräflich hessische Frau Witwe zu Kassel bei den Goslarer Traktaten wider die verglichene [hessen-]marburgische Sukzessionssache begehrt, wessen sich daher der Herr Landgraf Georg [II.] zu Hessen[-Darmstadt] nicht allein befürchtet, sondern auch über die Einquartierung der hessen-kasselschen Völker in deren Oberfürstentum Hessen, sonderlich die Blockierung des Schlosses Marburg, beschwert, und deshalb bei unterschiedlichen Reichsständen gesucht, auch deswegen an Kaiserliche Majestät, Kursachsen und andere gelangen lassen, was hernach deshalb nicht allein bei den Stillstandstraktaten zu Eilenburg verhandelt, sondern auch sowohl bei den allgemeinen Friedenshandlungen in Westfalen als wegen des von Hessen-Darmstadt Rates und Assistenz, der Erbeinigung nach vorgegangen

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Sächsisches Staatsarchiv
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