Werden.-Arnold Konrads, Notar und Gerichtsprokurator zu Bochum, macht bekannt, dass ihn Abt Cölestin nach dem Tod des Konrad Jakob von Omphal, Herrn zu Steinkuhlen, laut wörtlich inserierter Urkunde zu Nutz, Namen und Behuf des Johann Christoph Friedrich von Omphal, des ältesten Sohnsdes Verstorbenen, mit dem Gut zu Wiemelhausen gen. Hackersgut im Amt und Kirchspiel Bochum belehnt hat. Er hat im Auftrag der Mutter des Johann Christoph Friedrich gehuldigt! in Gegenwart des Rechtslizentiaten Johann Franz Contzen, Sekretärs des Abts und des Werdener Langerichtsschöffen Johann Duden. - Or., aufgedrücktes Siegel und Unterschrift.