Schreiben des Gerichts der bayrischen Schützenbrigade 21 an das bayrische Gruppenkommando 4 mit der Bitte um Erwirkung der Zustimmung beim bayrischen Ministerium für militärische Angelegenheiten, dass der Kriegsgerichtsrat Christoph die Untersuchung weiterführen darf und die Frage der Zulässigkeit, das Verfahren an den Gerichtsherrn der Schützenbrigade 21 zu übertragen sowie die Entscheidung des Ministeriums für militärische Angelegenheiten, dass die Zuweisung des Kriegsgerichtsrates Christoph zur bayrischen Schützenbrigade 21 nicht möglich ist