Vertrag vom 25.7.1846 (Frankfurt) zwischen der Stadt Frankfurt und dem Fürstentum Isenburg-Büdingen über die Gefälle der ehemaligen Propstei Mockstadt ("Moxstadt"). Frankfurt tritt rückwirkend zum 1.1.1746 an Isenburg-Büdingen alle im ehemaligen Gericht Mockstadt gelegenen geistlichen Güter, Gefälle und Recht ab, die es durch den Reichsdeputationshauptschluss 1803 erhalten hatte. Es handelt sich um mehrere Getreide- und Geldzahlungen, die laut Verträgen vom 8.6. und 13.9.1706 von den gräflich-isenburgischen und adeligen Ganerben der Burg Staden an die Propstei des Stiftes Mockstadt zu zahlen waren. Im Gegenzug zahlt das Fürstentum Isenburg-Büdingen an die Stadt Frankfurt 40000 Gulden. Der Vertrag wurde am 30.7.1846 von Fürst Ernst Casimir von Isenburg-Büdingen ratifiziert. Anlage 1: Beglaubigte Abschrift des Vertrages vom 8.6.1706 mit Spezifikationen der Güter des Stiftes Mockstadt (Lit. A) und der von den Ganerben von Staden zu zahlenden Abgaben (Lit. C). Anlage 2: Beglaubigte Abschrift des Vergleichs vom 13.9.1706 zwischen den Ganerben zu Staden und der Propstei zu Mockstadt wegen der propsteilichen Gefälle im Gericht Mockstadt. Anlage 3: Beglaubigte Abschrift des Vertrages vom 28.8./16.9.1829 zwischen der Stadtkämmerei Frankfurt und der Rentkammer der Grafschaft Isenburg-Büdingen (vgl. Verträge der Freien Stadt Frankfurt 6). Beiliegend die Original-Vollmacht des Fürsten Ernst Casimir von Isenburg-Büdingen vom 14.4.1846 für von Leonhardi.

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Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main