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Philipp IV. (1621-1665) genehmigt der Stadt Geldern 36 Morgen Domänengrund zu verpachten, als Entschädigung für die infolge der erweiterten Außenwerke (buytenwercken) beanspruchten Gärten usw.; gegeben zu Brüssel am 10. Mai 1633 (Abschrift, mit Zusätzen, N.)

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