Herzog Bernhard I. von Braunschweig-Lüneburg, Herzog Johann II. von Mecklenburg-Stargard, die Herzöge Erich V. von Sachsen-Lauenburg und Johann IV. von Sachsen-Lauenburg sowie Graf Heinrich IV. von Holstein-Rendsburg, verbünden sich miteinander auf 10 Jahre gegen jedermann ausgenommen Papst, Kaiser, Erich VII., König von Dänemark, und Herzog Wartislaw VIII. von Pommern-Wolgast und treffen Bestimmungen über Bestrafung bei Landfriedensbruch. Herzog Bernhard nimmt seinen Bruder Herzog Heinrich I. von Braunschweig-Lüneburg, Herzog Albrecht III. von Mecklenburg-Schwerin und Graf Gerhard VII. von Holstein-Rendsburg, Herzog von Schleswig, aus. bekommen er und sein Bruder Fehde, so wollen beide dieselben allein ausfechten. d.d. verteynhundert jar an dem drutteynden jare dar na des dinxesedaghes na der hilghen dryer Konynge daghe.
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Herzog Bernhard I. von Braunschweig-Lüneburg, Herzog Johann II. von Mecklenburg-Stargard, die Herzöge Erich V. von Sachsen-Lauenburg und Johann IV. von Sachsen-Lauenburg sowie Graf Heinrich IV. von Holstein-Rendsburg, verbünden sich miteinander auf 10 Jahre gegen jedermann ausgenommen Papst, Kaiser, Erich VII., König von Dänemark, und Herzog Wartislaw VIII. von Pommern-Wolgast und treffen Bestimmungen über Bestrafung bei Landfriedensbruch. Herzog Bernhard nimmt seinen Bruder Herzog Heinrich I. von Braunschweig-Lüneburg, Herzog Albrecht III. von Mecklenburg-Schwerin und Graf Gerhard VII. von Holstein-Rendsburg, Herzog von Schleswig, aus. bekommen er und sein Bruder Fehde, so wollen beide dieselben allein ausfechten. d.d. verteynhundert jar an dem drutteynden jare dar na des dinxesedaghes na der hilghen dryer Konynge daghe.
LASH, Urk.-Abt. 210 Nr. 224
Urk.-Abt. 210 Lauenburgische Regierung zu Ratzeburg: Herzogtum Lauenburg
Urk.-Abt. 210 Lauenburgische Regierung zu Ratzeburg: Herzogtum Lauenburg >> 1 Urkunden
1413
Enthält: Ausfertigung, Pergament, mit den angehängten fünf Siegeln
Verzeichnung
1413 Januar 10
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 13:07 MEZ