Streit um das Lehen Bodendorf, das der Appellant als zweiter Gatte der Anna von Morriamis (Moriames) beansprucht. Anna von Morriamis sei rechtmäßige Erbin des streitigen Lehens, da ihre Tochter Anna aus der Ehe mit Harpart (Herbert) Spies (gest. 1511) ohne Hinterlassung von Erben 1512 gestorben sei. Haus Bodendorf sei dem Harpart Spies in der Erbteilung mit seinem Bruder Heinrich Spies, dem Vater des Appellaten, 1506 zugefallen. Der Appellat beansprucht Haus Bodendorf, weil es sich seit über 80 Jahren im Besitz seiner Familie befände. Heinrich Spies von Büllesheim habe es auf seinen Sohn Johann und dieser auf seine Söhne Heinrich und Harpart Spies (von Büllesheim) vererbt. Die 1. Instanz urteilt 1532, daß Bodendorf samt Zubehör nach erzstiftischem Lehnsrecht Daem Spies (von Büllesheim) zusteht. Kurz nach dem Urteil wird Bodendorf von den kölnischen Lehnsleuten für den Prozeßsieger eingenommen.
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Streit um das Lehen Bodendorf, das der Appellant als zweiter Gatte der Anna von Morriamis (Moriames) beansprucht. Anna von Morriamis sei rechtmäßige Erbin des streitigen Lehens, da ihre Tochter Anna aus der Ehe mit Harpart (Herbert) Spies (gest. 1511) ohne Hinterlassung von Erben 1512 gestorben sei. Haus Bodendorf sei dem Harpart Spies in der Erbteilung mit seinem Bruder Heinrich Spies, dem Vater des Appellaten, 1506 zugefallen. Der Appellat beansprucht Haus Bodendorf, weil es sich seit über 80 Jahren im Besitz seiner Familie befände. Heinrich Spies von Büllesheim habe es auf seinen Sohn Johann und dieser auf seine Söhne Heinrich und Harpart Spies (von Büllesheim) vererbt. Die 1. Instanz urteilt 1532, daß Bodendorf samt Zubehör nach erzstiftischem Lehnsrecht Daem Spies (von Büllesheim) zusteht. Kurz nach dem Urteil wird Bodendorf von den kölnischen Lehnsleuten für den Prozeßsieger eingenommen.
AA 0627, 3345 - L 214/675
AA 0627 Reichskammergericht, Teil V: I-L
Reichskammergericht, Teil V: I-L >> 3. Buchstabe L
1532 - 1535 (1532 - 1537)
Enthaeltvermerke: Kläger: Dietrich von Leerodt zu Merzenhoven, (Bekl.) Beklagter: Daem von Spies zu Frechen (Kr. Köln), (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Hieronymus Lerchenfelder 1532 - Dr. Wolfgang Weydner 1532 - Dr. Leopold Dick 1532 - Dr. Hieronymus Heuser 1532 - Lic. Johann Helffmann 1532 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Friedrich Reffsteck 1532 - Dr. Hieronymus Lerchenfelder 1532 - Dr. Konrad von Schwapach 1532 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Lehnsrichter und Mannen von Lehen des Erzstifts Köln zu Bonn 1531 - 1532 - 2. RKG 1532 - 1535 (1532 - 1537) Beweismittel: Bd II: Eheberedung von 15. 8. 1512 zwischen Dietrich von Leerodt und Anna von Moriames. Nennung der 6 Kinder Dietrichs. Beschreibung: 2 Bde., 10,5 cm; Bd. I: 3 cm, 86 Bl., gebunden, Q 1 - 20, 22 - 29, 2 Beilagen von 1537; Bd. II: 7,5 cm, 396 Bl., gebunden, Q 21 (Priora). Vgl. Karl Göbels, Wappen von Frechen. Ein Beitrag zur rheinischen Heraldik und Genealogie, Frechen 1966, S.30ff.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:09 MESZ