Deutschland, v.a. Behandlung feindlichen Vermögens.- VO vom 15. Jan. 1940 (RGBl. I, S. 191): Bd. 8
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BArch R 3001/22818
9134/5, [9134/5 g]//5/XIV-1, X
BArch R 3001 Reichsjustizministerium
Reichsjustizministerium >> R 3001 Reichsjustizministerium Generalakten, Teil II >> Hauptgebiet 9: Wehrmacht und auswärtige Angelegenheiten >> Auswärtige Angelegenheiten >> Kriege gegen Deutschland >> Wirtschaftliche Maßnahmen >> Deutschland, v.a. Behandlung feindlichen Vermögens.- VO vom 15. Jan. 1940 (RGBl. I, S. 191)
(1942) 1943-1944
Enthält u.a.:
VO über die Abwesenheitspflegschaft sowie Rundverfügung vom 4. März 1943, 1943-1944
Behandlung des im Deutschen Reich befindlichen Vermögens niederländischer Juden, 1943
Vermögen von Personen, denen die französische Staatsangehörigkeit entzogen wurde, 1943-1944
Nutzbarmachung und Verwaltung von Feindvermögen in den besetzten Gebieten, u.a. Statistik ausländischer Grundstücks- und anderer Vermögenswerte in den einzelnen OLG-Bezirken, aufgeteilt nach "gesamt, jüdisch, nichtjüdisch"
Abwesenheitspflegschaft für Eigentümer "notleidender Waren", 1943-1944
Behandlung deutschen Vermögens in Rumänien.- Gesetz über die rumänischen Staatsbürger deutscher Volkszugehörigkeit, 1944
Mitteilung der feindvermögensrechtlichen Bestimmungen und der unter Verwaltung stehenden Unternehmen durch die Schutzmachtabteilung der Schweizerischen Gesandtschaft an die USA, 1944
Feindvermögensrechtliche Genehmigung von Verlassenschaftsabhandlungen aus dem Protektorat Böhmen und Mähren, 1944
Vergeltungsmaßnahmen am Vermögen von Angehörigen südamerikanischer Staaten in Deutschland, 1944
Dienstanweisung für die Verwalter von Feindvermögen (Druck), 1944
VO über die Abwesenheitspflegschaft sowie Rundverfügung vom 4. März 1943, 1943-1944
Behandlung des im Deutschen Reich befindlichen Vermögens niederländischer Juden, 1943
Vermögen von Personen, denen die französische Staatsangehörigkeit entzogen wurde, 1943-1944
Nutzbarmachung und Verwaltung von Feindvermögen in den besetzten Gebieten, u.a. Statistik ausländischer Grundstücks- und anderer Vermögenswerte in den einzelnen OLG-Bezirken, aufgeteilt nach "gesamt, jüdisch, nichtjüdisch"
Abwesenheitspflegschaft für Eigentümer "notleidender Waren", 1943-1944
Behandlung deutschen Vermögens in Rumänien.- Gesetz über die rumänischen Staatsbürger deutscher Volkszugehörigkeit, 1944
Mitteilung der feindvermögensrechtlichen Bestimmungen und der unter Verwaltung stehenden Unternehmen durch die Schutzmachtabteilung der Schweizerischen Gesandtschaft an die USA, 1944
Feindvermögensrechtliche Genehmigung von Verlassenschaftsabhandlungen aus dem Protektorat Böhmen und Mähren, 1944
Vergeltungsmaßnahmen am Vermögen von Angehörigen südamerikanischer Staaten in Deutschland, 1944
Dienstanweisung für die Verwalter von Feindvermögen (Druck), 1944
Reichsjustizministerium (RJM), 1877-1945
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 12:36 MESZ