Hartmann Lange von Deizisau beurkundet, dass er und seine Tochter Agnes von dem Predigerkloster zu Esslingen seine Hälfte des Hofes zu Deizisau, der 161 Morgen umfasst und wovon der Pfründe im St. Johanns-Chörlein und den Bürgermeistern gen. Kirchherren die andern beiden Viertel gehören, zu Leibgeding erhalten haben gegen 22 Scheffel Dinkel Esslinger Mass und 1 Pfund 18 Schilling zwischen Sept. 29 und Nov. 11 (Michaelstag - Martinstag), 1 Gans an Nov 11 und 50 Eier an Ostern; hierbei wird bestimmt, dass Hartmann dies Recht nicht, seine Tochter nur, solange sie ledig ist, verkaufen kann, sowie dass nach beider Tod 5 Pfund als Weglöse gegeben werden.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...