Der Offizial des geistlichen Gerichts zu Münster bekundet, dass die Witwe Dietrich Kuers zu Dülmen, Grete geb. Weverhinke(?) genannt Kerstien unter Zustimmung ihres gerichtlichen Vormundes, des Rentmeisters der Stadt Dülmen Bruen Reeßman, die ihr auf Grund einer vor dem Richter Johann von dem Hove zu Dülmen vorgenommenen Auseinandersetzung zwischen ihrem Sohne Freitag Kuer und dessen Ehefrau Anna d. d. 17. September 1558 nach dem Tode ihres Sohnes zugefallenen Güter etc. an Kersten Weverhinken und dessen Ehefrau Anna, Claus Dyckhenneken und dessen Ehefrau Anna und Arnd Rampp und dessen Ehefrau Mette für den Fall ihres Ablebens geschenkt hat. Die Urkunde ist eigenhändig geschrieben und unterschrieben von dem Notar und Schreiber des geistlichen Gerichts Pancratius Volberti. Zeugen: der Notar Johannes Nyehus und der Diener des geistlichen Gerichts Wynand tom Sande Transsumpt 1558 Sep 17 Der bischöfliche Richter Johann von dem Hove zu Dülme bekundet, dass Freitag Kuer und seine Ehefrau Anna, der Witwe Dietrich Kuers mit Namen Grete (Freitags Mutter) die Berechtigung gegeben haben, über die ihr in der Auseinandersetzung wegen der Hinterlassenschaft Dietrichs Kuer zugefalllenen Güter etc. - diese werden namentlich aufgeführt - für den Fall des Ablebens Freitag Kuers nach Belieben zu verfügen. Zeugen: die Bürger Andreas Kettelman, Bernd Hoefsleger und Ewalt Kleine zu Dülmen

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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