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Everhard Hunt, Scholaster und Kanoniker zu Meschede, und Volmer Schroders, Bürgermeister zu Meschede, geben im Namen des Johan von Heseler, Doktors und Propsts zu Meschede, dem Tyges Kottemens und seiner Frau Elsen den Hof zu Meschede, gen. der Propsteihof, auf zwölf Jahre in Gewinn. Dafür hat er jährlich zu Petri Stuhlfeier 24 Malter Korn zu entrichten, und zwar sechs Malter Roggen, sechs Malter Gerste und zwölf Malter Hafer. Die ersten zwei Jahre braucht er aber nur fünf Malter Roggen, vier Malter (Gersten) korn und neun Malter Hafer zu liefern. Die Pachtzeit beginnt auf Petri Stuhlfeier nach Ausstellung der Urkunde. Wenn der Propst die Prostei vertauscht oder abgibt, soll der Schulte trotzdem in seinen Gewinnjahren verbleiben nach dem Landrecht. Wenn ein Unglück oder eine Fehde eintritt, so daß der Schulte nicht auf den Hof auffahren kann, und wenn er dann Roggen sät, so sollen der Propst bzw. seine Sachwalter und der Schulte je zwei Freunde bestimmen, die festlegen sollen, was dem Propst von der Saat zu geben ist. Wenn die zwölf Jahre vorbei sind, soll der Propst einen redlichen Weinkauff nehmen und dem Tyges, seiner Frau und den Kindern den Hof vor einem anderen in Gewinn geben. Siegelankündigung des Herrn Johann Vnder, Propst zu Boppard (Bobberde) (...). Zeugen: Cort Dulle, Dekan zu Meschede, ... Johan Curtis, Kanoniker daselbst, Richart Kremer, Bürgermeister zu Meschede. Datum 1478 Juni 11 (ipso die Barnabe apostoli)

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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